# Gilt das Recht auf Vergessenwerden für Firmen?

Artikel 17 DSGVO ist ein Recht natürlicher Personen. Eine Firma kann es nicht als Schalter nutzen, um die Marke aus Google zu nehmen. Treffer zu einem Unternehmen, einem Urteil oder einem Artikel bleiben oft stehen. Treffer, die eine Privatperson bei Namenssuche identifizieren, können unter Umständen ausgelistet werden — die Seite selbst wird dadurch nicht gelöscht.

## Person gegen Unternehmen

Sucht jemand einen Personennamen und ist eine URL unangemessen, irrelevant oder unverhältnismässig, kann Google sie in der EU für diese Anfrage auslisten. Sucht jemand den Firmennamen, bleibt dieselbe URL in der Regel sichtbar. Geschäftsführer und Mitarbeiter sind Personen; die Marke ist es nicht.

## Was wir beantragen

Nur Anträge mit Grundlage: eine Person, eine konkrete URL, eine konkrete Suchanfrage, und ein Grund, der zu Googles Formular oder zu einem Titel passt. Wir verschicken keine Musterbriefe „Recht auf Vergessenwerden“ für jeden negativen Artikel über eine GmbH.

## Was bleibt

Zutreffende Berichterstattung, relevante öffentliche Fakten, zulässige Kritik. Wenn Auslistung nicht greift, ist Verdrängung (bessere eigene Seiten darüber) der Weg.

## FAQ

**Können Sie eine Firma aus Google löschen?** Nein.

**Löscht die Auslistung den Artikel?** Nein. Sie verhindert nur, dass die URL bei bestimmten Suchen erscheint.