Nachrichten und Artikel

Alte Nachrichten sollen nicht
Ihre Suchergebnisse bestimmen

Verlage nehmen rechtmäßige Berichterstattung selten offline. Wir setzen auf Korrekturen, De-Indexierung wo das Recht es erlaubt, und bessere Seiten über dem Artikel, wenn eine Löschung nicht möglich ist.

  • Korrektur- und Aktualisierungsanfragen an den Verlag
  • DSGVO-/Vergessenwerden-De-Indexierung, wo sie greift
  • Suppression mit Inhalten, die Sie kontrollieren und freigeben
  • Ehrliche Trennung: „kann runter“ versus „muss überholt werden“

Löschung versus Suppression

Eine Redaktion löscht einen wahren Artikel fast nie, nur weil er unbequem ist. Sie kann Fehler korrigieren, Überschriften anpassen oder in engen Fällen einen Namen streichen. Bleibt der Artikel, ist der gangbare Weg meist, ihn von Seite eins zu verdrängen.

Rechtliche Wege

In der EU können Suchmaschinen bestimmte URLs bei Namenssuchen de-indexieren. Das löscht den Artikel nicht und gilt nicht immer für Unternehmen. Wir stellen nur Anträge mit echter Rechtsgrundlage.

Was Sie freigeben

Ersatzinhalte – Profile, Interviews, eigene Seiten – sehen Sie, bevor sie live gehen. Wir erfinden keine Presseerwähnungen und hängen Ihren Namen nicht an Medien, die nie über Sie berichtet haben.

Fragen, die wir im ersten Gespräch klären

Können Sie eine Zeitung zur Löschung zwingen?

Fast nie, wenn die Berichterstattung rechtmäßig war. Wir können Korrekturen, Updates oder De-Indexierung beantragen und den Artikel überholen.

Löscht die DSGVO den Artikel weltweit?

Nein. Eine erfolgreiche De-Indexierung betrifft in der Regel Suchergebnisse in relevanten Rechtsräumen, nicht die Verlagsseite selbst.

Woran messen Sie Erfolg?

An den URLs, die nach 4–12 Wochen für die Zielanfragen ranken – nicht an einem erfundenen Reputationsscore.